Einrichtungskredit

24. August 2010 – 09:19

Unter Professoren spricht man von einem Einrichtungskredit bei dessen Beförderung bzw. Eintritt an einer Universität. Mit den zugesprochenen Geldern soll man den „Lehrstuhl aufbauen und einrichten“. Angefangen von den Arbeitsmaterialien, den Büromöbeln, der benötigten Software bis hin zu Umzugskosten oder Forschungsmaterialien können damit abgedeckt werden.

Im Bankenjargon spricht man jedoch von einem Einrichtungskredit, wenn man einen zweckgebundenen Kredit für Mobiliar und desgleichen meint.

Angebote sind auch hier zahlreich nicht nur über die vielen Online-Portale zu finden. Viele Banken bieten einen solchen Kredit zu zinsgünstigen Konditionen an und trumpfen meist auch mit zusätzlichen Serviceleistungen auf.

Die Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sind dem Kreditnehmer weitestgehend selbst überlassen, so lange es Einrichtungszwecken der eigenen vier Wände dient.

Vielleicht muss ein neues Schlafzimmer her – die Matratzen sind durchgelegen, der Kleiderschrank platzt aus allen Nähten, der Teppich könnte gegen modernes Laminat ersetzt werden… Wie wäre es mit einer neuen Fenstergestaltung? Statt den ausgebleichten grauen Gardinen könnten neue Plissee Rollos her – sie bringen Frische und Moderne in den verstaubten Alltag. Aber nicht nur Renovierungs- oder Erneuerungsaufgaben sind mit dem Einrichtungskredit abdeckbar.

Auch in Sachen Neubau werden Gelder für Dinge benötigt, die vielleicht am Anfang so nicht mit im Budget eingeplant waren. Für den Balkon beispielsweise eine Markise oder für die neu angelegte Terrasse Gartenmöbel aus Teak.

Man sollte sich in jedem Fall vor der Inanspruchnahme von einem solchen Kredit gründlich überlegen, wie viel finanzielle Unterstützung notwendig ist und wie hoch man die Raten wählen möchte. Eine gründliche Information und eine Beratung vor Ort helfen, einem bösen Erwachen vorzubeugen.

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