Immobilienkredit
Immobilienkredite sind zweckgebunden. Sie können verwendet werden zum Bau, Kauf oder zur Renovierung und Instandsetzung einer bereits vorhandenen Immobilie. Die Kreditgeber der Immobilienkredite verlangen hierfür in der Regel auch entsprechende Nachweise.
Immobilienkredite bekommt man über Bausparkassen, Hypothekenbanken und über jedes normale Kreditinstitut. Die Laufzeit eines Immobilienkredites hängt mit der Höhe der Tilgungsrate zusammen. Die monatliche Rate setzt sich zusammen aus der Tilgungsrate und den anfallenden Zinsen. Es besteht die Möglichkeit, die Tilgung mithilfe einer Tilgungsaussetzungsversicherung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
In diesem Fall wird eine Lebensversicherung auf den Kreditnehmer abgeschlossen, deren Ablaufleistung der Höhe des Immobilienkredits entspricht. Der Kreditnehmer bezahlt an das Kreditinstitut die monatlich anfallenden Zinsen und an das Versicherungsunternehmen die Prämie für die Lebensversicherung. Die Versicherungspolice wird abgetreten an das Kreditunternehmen. Bei Vertragsablauf erhält die Bank die Versicherungssumme bis zur Höhe des gewährten Immobilienkredites ausbezahlt.
Im besten Fall bleibt für den Kreditnehmer aufgrund der Überschussanteile ebenfalls noch eine Summe Bargeld übrig. Es kann aber auch vorkommen, und das war besonders bei den häufigen Wirtschaftskrisen der letzten Zeit der Fall, dass die Versicherungsleistung nicht ausreicht, um den Immobilienkredit abzulösen. In diesem Fall spricht man von einer Deckungslücke. Der Kreditnehmer sollte sich rechtzeitig darum bemühen, diese Deckungslücke zu schließen.
Wichtig bei einem Immobilienkredit ist, dass sich der Kreditnehmer die Möglichkeit schafft, durch einmalige Zuzahlungen die Darlehenshöhe schon während der Laufzeit des Immobilienkredites zu senken. Durch entsprechende Zuzahlungen lässt sich auch die Laufzeit des Immobilienkredits stark verkürzen. Ein Immobilienkredit sollte, wenn er nicht über eine Tilgungsaussetzungsversicherung läuft, immer mit einer Risikolebensversicherung des Kreditnehmers abgesichert sein.
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