Dispositionskredit
Ein Dispositionskredit ermöglicht es dem Kunden disponieren zu können, auch wenn sein Konto nicht genügend Bargeldreserven aufweist. Im Volksmund wird der Dispositionskredit einfach Dispo genannt. Seit 1968 räumen Banken in Deutschland ihren Kunden diese Möglichkeit einer erweiteren Verfügungsgewalt über ihr Girokonto ein.
Ein Dispositionskredit wird in der Höhe in der Regel auf das dreifache Monatseinkommen begrenzt. Die Rückzahlung erfolgt flexibel. Das bedeutet, die Banken erheben die Zinsen immer nur auf den überzogenen Betrag und auch nur für den Zeitraum, in dem das Konto einen Sollsaldo aufweist. Der Dispositionskredit ist ein Darlehen. Er ermöglicht es dem Bankkunden, Zahlungsverkehr über sein Konto abzuwickeln, auch wenn keine Deckung vorhanden ist.
Die Belastung der Zinsen erfolgt quartalsmäßig alle drei Monate mit der normalen Entgeltabrechnung des Kreditinstitutes. Banken bieten ihren Kunden den Dispositionskredit oft an, ohne dass er ihn beantragt hat. Nimmt der Kunde dieses Angebot durch eine Kontoüberziehung in Anspruch, ist der Verbraucherdarlehensvertrag zustande gekommen. Ein Dispositionskredit wird auch als Blankokredit bezeichnet.
Das besagt, dass keinerlei Sicherheiten erforderlich sind. Lediglich der regelmäßige Zahlungseingang auf dem Konto durch Arbeitseinkommen, Unterhalt, Rente oder ähnliche Leistungen wird hier vorausgesetzt. Die Sollzinsen werden exakt tageweise berechnet.
Wird der Dispositionskredit kurzfristig überzogen, fallen weitere Überziehungszinsen an. Die Bank hat die Möglichkeit, den Dispositionskredit jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Wird der Dispo vonseiten der Bank gekündigt, bedeutet dies für den Kunden meistens, dass er erst wieder über sein Geld verfügen kann, wenn das Konto einen Haben-Saldo aufweist.
